ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's)

 

(AGB's zu Familienshootings weiter unten, FOLGEN!)

 

1. GEGENSTAND DER VORLIEGENDEN AGB'S

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB’s genannt) regeln die Formalitäten zwischen dem Brautpaar und der
Fotografin Desiree Stäuble-Jordi von Desiree Jordi Photography.

 

2. LEISTUNGEN

 

FOTOGRAFIN

Die Fotografin begleitet den Hochzeitstag fotografisch über die vereinbarte Anzahl Stunden. Die gebuchte Zeit ist fortlaufend zu
verstehen und kann nicht aufgeteilt werden. Es besteht die Option, am Hochzeitstag selbst die Reportage zu Verlängern. Die Fotografin
liefert die Bilder gemäss Lieferumfang in Punkt 3. aus.

 

BRAUTPAAR

Das Brautpaar verpflichtet sich der Fotografin Essen, Getränke und einen Sitzplatz während der gebuchten Zeit zur Verfügung zu stellen. Das Brautpaar verpflichtet sich zur Bezahlung des Honorars gemäss Punkt 6.

 

3. LIEFERUMFANG
Die Fotografin verpflichtet sich zur Lieferung der Bilder in Form einer passwortgeschützten Online Galerie innerhalb von 8 Wochen nach der
Hochzeit. Die Bilder stehen dem Brautpaar zur Ansicht und zum Download im JPG-Format in hoher Auflösung (300dpi) während einem
Jahr zur Verfügung. Zusätzlich erhält das Brautpaar eine Box mit USB-Stick und einigen, von der Fotografin ausgewählten, gedruckten
Bildern. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial wird nicht herausgegeben.

 

4. EXKLUSIVRECHT
Die Fotografin muss die einzige professionelle Fotografin am besagten Hochzeitstag sein. Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, welche durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras und Videokameras verursacht wurden. Auch trägt die Fotografin keine Verantwortung für Bilder, die aufgrund von Eingreifen anderer Fotografen nicht zustande kamen oder die dadurch gestört wurden.

 

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM

Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes der Bilder und der verwendeten optischen und technischen Mittel sind ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Brautpaares bedürfen einer separaten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

 

ABLICHTEN ALLER GÄSTE

Es wird nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Die Fotografin ist jedoch sehr bemüht, möglichst
viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche (aus verschiedenen Gründen) nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt die Fotografin keine Haftung.

Ebenfalls kann die Fotografin nicht garantieren, dass alle Grundelemente der Hochzeitsfeier wie Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier sowie Brautpaar und Gruppenfotos fotografisch festgehalten werden. Jedoch ist die Fotografin auch in diesem Fall sehr bemüht, alle Grundelemente abzulichten.

 

FOTOGRAFIEREN IN DER KIRCHE UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Das Brautpaar sorgt dafür, dass eine Erlaubnis zum Fotografieren in der Kirche vorhanden ist. Ebenfalls ist das Brautpaar dafür verantwortlich, dass alle anwesenden Personen damit einverstanden sind, auf den Bildern der Hochzeitsreportage zu erscheinen. Allfällige Haftungen und Ersatzansprüche Dritter, welche auf der Verletzung dieser Rechte beruhen, werden von der Fotografin abgelehnt und sind vom Brautpaar zu tragen.

 

HÖHERE GEWALT

Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Verlust oder Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik und andere schwerwiegende Gründe, … (keine abschliessende Aufzählung), nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin. Natürlich bemüht sich die Fotografin einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann die Fotografin nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Kann die Hochzeit aufgrund
höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen anfällig entstandener beziehungsweise der vereinbarten Kosten. Die Anzahlung wird von der Fotografin einbehalten.

 

FAHRLÄSSIGKEIT
Die Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

6. BEZAHLUNG

Eine Anzahlung von 30% ist sofort nach Vertragsunterzeichnung fällig. Trifft die Anzahlung nicht innert 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von der Fotografin bezeichneten Konto ein, so wird der Hochzeitstermin nicht verbindlich reserviert. Der Restbetrag in der Höhe von 70% des Gesamtbetrages sowie allfällig zusätzlich gebuchte Stunden am Hochzeitstag sind 7 Tage nach der Hochzeit fällig. Bei einer Stornierung des Auftrages durch das Brautpaar wird die Anzahlung in der Höhe von 30% einbehalten. Vor der vollständigen Begleichung der Rechnung werden die Bilder nicht ausgeliefert.

 

7. BILDRECHTE
Alle Bildrechte bleiben zu jedem Zeitpunkt bei der Fotografin.

 

NUTZUNGSRECHTE
Die Fotografin räumt dem Brautpaar das zeitlich und räumlich unbeschränkte private Nutzungsrecht ein. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Für eine anderweitige Nutzung ist im Voraus die schriftliche Einverständniserklärung der Fotografin einzuholen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Werden die Bilder im Rahmen des privaten Nutzungsrechtes veröffentlicht oder vervielfältigt (z.B. auf Facebook, Instagram, Dankeskarten, …), so ist jeweils die Fotografin als Urheberin zu nennen.

 

URHEBERRECHTE
Das Brautpaar anerkennt die Urheberrechte der Fotografin. Ohne ausdrückliches Einverständnis der Fotografin ist das Brautpaar nicht berechtigt
die Bilder, selbst oder durch Dritte, zu bearbeiten oder abzuändern.
Die Fotografin behält sich das Recht vor, gegen jede Verformung, Verfälschung und Änderung an dem produzierten Material vorzugehen, da dies dem Ruf der Fotografin schaden wird oder kann.

 

VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
Wurde bei der Übermittlung des Hochzeitsformulares an die Fotografin im Abschnitt „Wichtiges“ der Veröffentlichung der Bilder zugestimmt, so ist das Brautpaar damit einverstanden, dass die Fotografin die Bilder auf ihrer eigenen Website, in Print- und Onlinemedien im Rahmen von
Eigenwerbung sowie zu publizistischer Illustration verwendet und veröffentlicht.

 

8. OUTSOURCING
Die Fotografin behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere die Bildbearbeitung, durch Dritte ausführen zu lassen.

 

9. DATENSCHUTZ

Das Brautpaar erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserledigung erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Personendaten mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. So ist
die Fotografin ausdrücklich berechtigt, Daten bei Drittanbietern, wie z.B. Pixieset, Adobe Creative Cloud, … (nicht abschliessende
Aufzählung), zu speichern und von diesen bearbeiten zulassen. Der Auftraggeber stimmt in diesem Rahmen auch zu, dass die Auftragnehmerin Daten auch ausserhalb der Schweiz und auch in Ländern ohne angemessenen Datenschutz speichern und übermitteln kann.

 

10. SONSTIGES
Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur Archivierung des Bildmaterials.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden. Die vorliegenden AGB’s können nur schriftlich ergänzt oder abgeändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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